Spam-Erkennung
Die eXpurgate Spam-Erkennung basiert auf der eXpurgate Technologie und dem von eleven entwickelten Bulkcheck-Prüfverfahren. Bei der Spam-Prüfung wird zunächst ein Fingerprint der E-Mail angefertigt, der nur wenige Bytes umfasst. Bei eleven Managed E-Mail Security geschieht das auf den Servern von eleven, bei eleven Inhouse E-Mail Security innerhalb der Infrastruktur des Kunden.
Dieser Fingerprint wird über eine sichere Verbindung an die zentrale eXpurgate Datenbank (eXdb) geschickt. Dort wird er mit denen anderer geprüfter E-Mails verglichen. Dabei reicht schon ein definiertes Maß an Ähnlichkeit aus, um die E-Mail einem bestimmten Mailing zuzuordnen. Dadurch wird verhindert, dass zufällig generierte Texte oder Bilder in der E-Mail einen Einfluss auf die Spam-Erkennung haben.
Auf diese Weise wird festgestellt, ob es sich um ein Massen-Mailing handelt. Ist dies nicht der Fall, wird die E-Mail als „clean“ kategorisiert. Massen-E-Mails werden zusätzlichen Prüfungen unterzogen, durch die legitime Massen-E-Mail (z. B. Newsletter) zuverlässig von unerwünschten Massen-E-Mail unterschieden werden (z. B. Spam). Die Prüfung und Zustellung erfolgt ohne merkliche Zeitverzögerung.
Vorteile der eXpurgate Spam-Erkennung:
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Durch das Massen-E-Mail-Kriterium wird sicher verhindert, dass individuelle Nachrichten fälschlich als Spam aussortiert werden. Der Verlust geschäftsrelevanter E-Mail-Kommunikation ist damit verfahrensbedingt ausgeschlossen (Zero False Positives®). Die False-Postive-Rate von eXpurgate liegt bei unter 0,00001 Prozent.
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Die eXpurgate Spam-Erkennung greift zur Spam-Prüfung nicht auf den Inhalt der zu prüfenden E-Mails zu. Gleichzeitig erlaubt der Fingerprint keinen Rückschluss auf den E-Mail-Inhalt und ist nicht reversibel. Dadurch ermöglicht die eXpurgate Technologie ein Höchstmaß an Vertraulichkeit und Datenschutz.
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Die eXpurgate Spam-Erkennung zeichnet sich weiterhin durch völlige Wartungsfreiheit aus, da sie nicht wie inhalts- oder reputationsbasierte Prüfverfahren ständig aktualisiert oder je nach Bedrohungslage nachjustiert werden muss.

